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Apostillen und Legalisationen

Die im Landgerichtsbezirk Braunschweig ausgestellten Urkunden der Gerichte, Notarinnen und Notare, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizbehörden des Landes Niedersachsen einschließlich der Urkunden der Fachgerichtsbarkeiten werden vom Präsidenten des Landgerichts Braunschweig beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen. Hierbei sind u.a. die Echtheit der Unterschriften, die Berechtigung der Unterzeichner sowie die Echtheit der Dienstsiegel der ausstellenden Behörde zu prüfen.

Die Urkunden der im Geschäftsbereich des Amtsgerichts Braunschweig errichteten Urkunden oder die vom Niedersächsischen Justizministerium errichteten Urkunden werden jeweils von diesen Behörden beglaubigt bzw. mit einer Apostille versehen.

Für die Übersetzungen der oben bezeichneten Urkunden und von Urkunden anderer deutscher Justizbehörden durch beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer gelten diese Regelungen entsprechend. Für bestimmte Übersetzungen ist die Zuständigkeit des Landgerichts Hannover gegeben.

Für andere öffentliche Urkunden sind u.a. die Polizeidirektionen und das Bundesverwaltungsamt zuständig. Eine Übersicht hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Niederächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Private Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, können nicht beglaubigt werden.

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift unter einer privaten Urkunde gem. § 129 BGB stellt jedoch eine öffentliche Urkunde dar.

Die für Apostillen und Legalisation zuständige Geschäftsstelle ist geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Ausnahme: Werktage vor Feiertagen).

Die Ansprechpartnerinnen sind erreichbar unter 0531/488-2233 und 0531/488-2205.

Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Apostillen und Legalisationen (Überbeglaubigungen) beträgt zwischen ein und drei Tagen.


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