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Das Landgericht im Dritten Reich

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 beginnt ein düsteres Kapitel der braunschweigischen Justizgeschichte. Schon im März 1933 wurde der Landgerichtsrat Dr. Felix Kopfstein in „Schutzhaft“ genommen und im Mai auf der Grundlage des sog. „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 07.04.1933 entlassen; dem sozialdemokratischen Landgerichtsrat Dr. Curt Staff erging es ebenso. Der Landgerichtspräsident Kurt Trinks wurde zum 01.07.1933 als Amtsgerichtsrat in eine Zivilprozessabteilung des Amtsgerichts Braunschweig versetzt. Nach einer Richterversammlung im April 1933 traten viele Richter der NSDAP bei. Wer nach 1933 Richter werden wollte, musste entweder Mitglied der Partei sein oder einer ihrer Gliederungen, der SS oder SA, angehören.

Durch Berichtspflichten, Schulungen, Besprechungen, Empfehlungen und schließlich durch sog. „Richterbriefe“ wurde Einfluss auf die Rechtsprechung, insbesondere die Strafjustiz genommen. Die Richterbriefe enthielten neben Urteilsbesprechungen auch Stellungnahmen zur Auslegung und Anwendung einzelner Gesetze nach nationalsozialistischem Verständnis, zeigten auf, was richtig und was falsch sei, und wirkten so unmittelbar auf die Urteilsfindung ein. In sog. „Vorschauen“ erörterten die Kammervorsitzenden mit dem Dienstvorgesetzten, dem Landgerichtspräsidenten, aber auch mit den Anklägern, anstehende Fälle, während in den „Nachschauen" die Entscheidungen der letzten Wochen rückblickend besprochen wurden.

Bereits im März 1933 war nach dem Reichstagsbrand für jeden Oberlandesgerichtsbezirk je ein Sondergericht eingerichtet worden, das Sondergericht für den Oberlandesgericht Braunschweig beim Landgericht Braunschweig. Die Sondergerichte waren eine Art Schnellgericht in Strafsachen mit erheblichen Einschränkungen der Rechte der Angeklagten. Sie gewannen immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Kriegszeiten. Seit 1938 waren sie zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, mit „Rücksicht auf … die Verwerflichkeit der Tat oder die in der Öffentlichkeit hervorgerufene Erregung“ sei die sofortige Aburteilung geboten.

Von einem Sondergericht wurde insbesondere bestraft, wer unter Verstoß gegen die Rundfunk-Verordnung ausländische Rundfunksender abgehört hatte, wer sich in Bezug auf Staat und Partei und ihre Repräsentanten kritisch oder beleidigend geäußert und damit gegen das sog. „Heimtückegesetz“ verstoßen hatte, wer zum lebenswichtigen Bedarf der Bevölkerung gehörende Gegenstände vernichtet, beiseite geschafft oder zurückgehalten und damit die Kriegswirtschaftsverordnung verletzt hatte und schließlich nach der sog. „Volksschädlings-Verordnung“, wer unter Ausnutzung des Kriegszustandes eine Straftat begangen hatte; Plünderer wurden nach der gesetzlichen Vorgabe zwingend mit dem Tode bestraft. Vor dem Sondergericht Braunschweig fanden von 1933 bis 1945 mehr als 5000 Verfahren statt. Insgesamt verhängte das Sondergericht Braunschweig 92 Todesstrafen; die Hälfte der zum Tode Verurteilten waren Ausländer, meistens Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangene.

Durch seine jahrzehntelange juristische Aufarbeitung in der Nachkriegszeit ist vor allem das Verfahren gegen die 19-jährige Erna Wazinski bekannt geworden, der vorgeworfen worden war, nach dem schweren Bombenangriff auf die Innenstadt von Braunschweig in der Nacht zum 15.10.1944 am Folgetag aus den Trümmern ihres Wohnhauses geringwertige Gegenstände einer Nachbarin an sich genommen zu haben. Erna Wazinski wurde dafür bereits 5 Tage später am 21.10.1944, einem Sonnabend, vom Sondergericht Braunschweig, das wegen der Bombenschäden im Landgerichtsgebäude im Untersuchungsgefängnis Rennelberg tagte, wegen Plünderung zum Tode verurteilt und am 23.11.1944 im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet. In mehreren nach dem Krieg angestrengten Wiederaufnahmeverfahren wurde das Todesurteil 1952 in eine 9-monatige Gefängnisstrafe umgewandelt und Erna Wazinski am 20.03.1991 schließlich freigesprochen.

Mit ihrer im Jahr 2000 in der Reihe „Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte“ des Braunschweigischen Geschichtsvereins erschienenen Studie „Es sei also jeder gewarnt - Das Sondergericht Braunschweig 1933 - 1945“ (Band 36) haben Hans-Ulrich Ludewig und Dietrich Kuessner eine umfassende Untersuchung des Sondergerichts Braunschweig vorgelegt, die allen Interessierten in der - organisatorisch zum Oberlandesgericht gehörenden - Bibliothek im Landgericht Braunschweig unter der Signatur XIV 131 zur Verfügung steht.

Bucheinband Sondergericht  
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