Zur Baugeschichte des Landgerichts
Der Baubeginn im Jahre 1878
Bis 1974 ist die Baugeschichte des Landgerichts zugleich die des Oberlandesgerichts Braunschweig und bis 1912 auch die der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Die grundlegende Neuordnung der Gerichtsverfassung durch die am 01.10.1879 in Kraft getretenen Reichsjustizgesetze stellte auch das Herzoglich-Braunschweigische-Lüneburgische Staatsministerium vor die grundsätzliche Frage, ob angesichts der nunmehr in Braunschweig neu zu installierenden Justizbehörden ein Justizzentrum geschaffen wird oder die Gerichte und Staatsanwaltschaften jeweils separat untergebracht werden. Der Landesversammlung des Herzogtums Braunschweig wurde am 05.12.1877 unter anderem auch eine große Lösung vorgeschlagen, das heißt ein Gebäude für die beiden Amtsgerichte in der Stadt, das Landgericht und das Oberlandesgericht, bei Letzteren jeweils einschließlich der zugehörigen Staatsanwaltschaften. Angesichts der veranschlagten Kosten von 2.840.000,00 Mark setzte sich als Alternative eine kleinere Zentrumslösung durch. Die Landesversammlung beschloss am 19.01.1878 den Bau eines Justizgebäudes in der Münzstraße, in dem das Oberlandesgericht und das Landgericht nebst der zugehörigen Staatsanwaltschaften untergebracht werden sollten. Die Kosten waren auf 1.313.500,00 Mark veranschlagt worden, einschließlich 69.000,00 Mark für das Mobiliar und 223.000,00 Mark für den Ankauf des Bauplatzes.
Die Baugrube